Eine weitere Fortbildung in der Steuerbranche: Der Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT)
In der Pressemitteilung 016/2020 vom 24.09.2020 hat die Bundessteuerberaterkammer den Beschluss der 102. Bundeskammerversammlung veröffentlicht:
Die Einführung des Fachassistenten „Digitalisierung und IT-Prozesse“ (FAIT)
Adressat der neuen Weiterbildung sind IT-affine Steuerfachangestellte, die ihre Fähigkeiten im Bereich der digitalen Prozesse ausbauen möchten. Die ersten Prüfungen sollen im März 2022 starten. Themen der Weiterbildung sollen im Wesentlichen die GoBD inkl. Verfahrensdokumentation und IKS sein. Als Grundlage soll hierfür das Abgaben- und Verfahrensrecht fungieren. Es soll sich alles rund um Prozesse drehen.
Aber benötigen wir diesen Fachassistenten in der Steuerbranche und somit im Kanzleialltag wirklich?
Nicht nur die Anforderungen und Arbeitsweisen der Mandanten und der Finanzverwaltung ändern sich, auch in der Gesetzgebung sind neue technische Verfahren zu sehen:
- Die einzelnen Maßnahmen des Gesetzgebers zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
- eCommerce und die damit eingehenden umsatzsteuerlichen Problematiken (VAT-Compliance)
- Umgang mit Massendaten
- E-Invoicing
- Digitale Betriebsprüfungen mit dem Fokus auf die Vorsysteme des Mandanten
- Datenanalysen
- Einsatz von Dokumenten-Management-Systemen
- GoBD-konforme Prozessberatung
- Tax-Compliance-Management-Systeme
- …und vieles mehr
Zweifelsohne benötigen wir aktuell und in Zukunft zunehmend Fachpersonal, dass als hybride in der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Informationstechnologie tätig sind.
Wir als Verband begrüßen den Beschluss der Bundessteuerberaterkammer und freuen uns, dass den Angestellten in den steuerberatenden Berufen eine weitere Möglichkeit gegeben wird, sich zu spezialisieren. Durch diese Spezialisierung erweitert sich nicht nur das Tätigkeitsfeld des Mitarbeiters, sondern auch das Dienstleistungsportfolio der gesamten Kanzlei.
Mit diesem Artikel möchten wir unsere Artikelreihe zum neuen Fachassistenten starten. Wir möchten die aus unserer Sicht notwendigen Fähigkeiten und Einsatzbereiche des FAITs beleuchten und seine Funktion innerhalb der Kanzlei ausarbeiten.
Viktor Rebant – Vorstandsmitglied
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