• VALTAXA Verband der Angestellten in steuerberatenden Berufen in Deutschland e. V.

  • 8. November 2020

Der Fach­as­sis­tent „Digi­ta­li­sie­rung und IT-Prozesse“ (FAIT)

FAIT

Der Fach­as­sis­tent „Digi­ta­li­sie­rung und IT-Prozesse“ (FAIT)

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Eine weitere Fort­bil­dung in der Steu­er­branche: Der Fach­as­sis­tent Digi­ta­li­sie­rung und IT-Prozesse (FAIT)

In der Pres­se­mit­tei­lung 016/2020 vom 24.09.2020 hat die Bundes­steu­er­be­ra­ter­kammer den Beschluss der 102. Bundes­kam­mer­ver­samm­lung veröf­fent­licht:

Die Einfüh­rung des Fach­as­sis­tenten „Digi­ta­li­sie­rung und IT-Prozesse“ (FAIT)

Adressat der neuen Weiter­bil­dung sind IT-affine Steu­er­fach­an­ge­stellte, die ihre Fähig­keiten im Bereich der digi­talen Prozesse ausbauen möchten. Die ersten Prüfungen sollen im März 2022 starten. Themen der Weiter­bil­dung sollen im Wesent­li­chen die GoBD inkl. Verfah­rens­do­ku­men­ta­tion und IKS sein. Als Grund­lage soll hierfür das Abgaben- und Verfah­rens­recht fungieren. Es soll sich alles rund um Prozesse drehen.

Aber benö­tigen wir diesen Fach­as­sis­tenten in der Steu­er­branche und somit im Kanz­lei­alltag wirk­lich?

Nicht nur die Anfor­de­rungen und Arbeits­weisen der Mandanten und der Finanz­ver­wal­tung ändern sich, auch in der Gesetz­ge­bung sind neue tech­ni­sche Verfahren zu sehen:

  • Die einzelnen Maßnahmen des Gesetz­ge­bers zum Schutz vor Mani­pu­la­tionen an digi­talen Grund­auf­zeich­nungen
  • eCom­merce und die damit einge­henden umsatz­steu­er­li­chen Proble­ma­tiken (VAT-Compli­ance)
  • Umgang mit Massen­daten
  • E-Invoi­cing
  • Digi­tale Betriebs­prü­fungen mit dem Fokus auf die Vorsys­teme des Mandanten
  • Daten­ana­lysen
  • Einsatz von Doku­menten-Manage­ment-Systemen
  • GoBD-konforme Prozess­be­ra­tung
  • Tax-Compli­ance-Manage­ment-Systeme
  • …und vieles mehr

Zwei­fels­ohne benö­tigen wir aktuell und in Zukunft zuneh­mend Fach­per­sonal, dass als hybride in der Schnitt­stelle zwischen Steu­er­recht und Infor­ma­ti­ons­tech­no­logie tätig sind.

Wir als Verband begrüßen den Beschluss der Bundes­steu­er­be­ra­ter­kammer und freuen uns, dass den Ange­stellten in den steu­er­be­ra­tenden Berufen eine weitere Möglich­keit gegeben wird, sich zu spezia­li­sieren. Durch diese Spezia­li­sie­rung erwei­tert sich nicht nur das Tätig­keits­feld des Mitar­bei­ters, sondern auch das Dienst­leis­tungs­port­folio der gesamten Kanzlei.

Mit diesem Artikel möchten wir unsere Arti­kel­reihe zum neuen Fach­as­sis­tenten starten. Wir möchten die aus unserer Sicht notwen­digen Fähig­keiten und Einsatz­be­reiche des FAITs beleuchten und seine Funk­tion inner­halb der Kanzlei ausar­beiten.

Viktor Rebant – Vorstands­mit­glied

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