• VALTAXA Verband der Angestellten in steuerberatenden Berufen in Deutschland e. V.

  • 18. März 2021

Wie werde ich Fachassistent/in Lohn und Gehalt und was mach ich damit?

Wie werde ich Fachassistent/in Lohn und Gehalt und was mach ich damit?

Wie werde ich Fachassistent/in Lohn und Gehalt und was mach ich damit? 1024 604 VALTAXA

Über 200.000 Menschen arbeiten als Ange­stellte in Steu­er­kanz­leien. Sie sind das Rück­grat der Branche und bestim­mend für den Erfolg ihrer Arbeit­geber.

Wir geben euch einen Über­blick, was es für „Steu­er­leute“ gibt und was sie in ihrem Arbeits­alltag so tun.

Es gibt viele Steu­er­leute in der Welt der Kanz­leien und darüber hinaus. Viele Wege führen zu verschie­denen Berufs­bil­dern bei der von außen betrachtet glei­chen Tätig­keit: irgendwas mit Steuern.

Wir haben euch eine kompakte Infor­ma­ti­ons­bro­schüre erstellt und gehen hier ins Detail.

Wie heiße ich, wenn ich fertig bin?

Fachassistent/in Lohn und Gehalt        (kurz: FALG)

Wie werde ich das?

Dies ist eine berufs­prak­ti­sche Fort­bil­dung. Das heißt: mit Berufs­praxis, wahl­weise einem Fort­bil­dungs­lehr­gang und mit entspre­chender bestan­dener Fort­bil­dungs­prü­fung wirst du FALG. 

Was für Prüfungen?

Die Prüfung nimmt deine örtliche Steu­er­be­ra­ter­kammer ab. Sie erfolgt in einem schrift­li­chen und einem münd­li­chen Teil. 

Nicht jede Steu­er­be­ra­ter­kammer nimmt diese Prüfung ab (u.a. wegen der Teil­neh­mer­zahl). Um die Prüfung dennoch ablegen zu können, hat man bisher einfach die nächst­ge­le­gene Steu­er­be­ra­ter­kammer kontak­tiert. In der Regel kann man in diesen Fällen bei der anderen Kammer teil­nehmen.  

 Welche Steu­er­be­ra­ter­kammer, deine örtlich zustän­dige Kammer ist, kannst du hier heraus­finden.

Was für Voraus­set­zungen muss ich erfüllen, um zur Prüfung zuge­lassen zu werden?

Du bist bereits Steuerfachangestellte/r?  

Dann benö­tigst du zusätz­lich zur 3jährigen Ausbil­dung mindes­tens eine 1jährige Berufs­praxis. 

Du hast eine gleich­wer­tige Berufs­aus­bil­dung?  

Dann musst du mindes­tens 3 Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rech­nungs­we­sens,  

wovon mindes­tens 2 Jahre bei einer/einem Steuerberater/in, Steu­er­be­voll­mäch­tigten oder Wirtschaftsprüfer/in haupt­be­ruf­lich prak­tisch tätig gewesen sein. 

 Du hast keine gleich­wer­tige Berufs­aus­bil­dung? 

Die erfor­der­liche haupt­be­ruf­liche prak­ti­sche Tätig­keit auf dem Gebiet des Steuer- und Rech­nungs­we­sens verlän­gert sich auf mindes­tens 5 Jahre, 

wovon mindes­tens 3 Jahre auf einer/einem Steuerberater/in, Steu­er­be­voll­mäch­tigten oder Wirtschaftsprüfer/in entfallen. 

Wie läuft eigent­lich eine solche Prüfung ab?

Es wird im Oktober des Prüfungs­jahres eine vier­stün­dige Klausur geschrieben. Der Termin ist bislang bundes­ein­heit­lich gewesen. Die Klausur beinhaltet

  • steu­er­recht­liche
  • sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­liche
  • arbeits­recht­liche
  • themen­über­grei­fende

Aufgaben die mit verschie­den­wer­tigen Punkten benotet werden.  

Danach erhält man eine Mittei­lung seiner Steu­er­be­ra­ter­kammer, ob die Prüfung bestanden wurde und ob man für die münd­liche Prüfung zuge­lassen ist. Der Versand der Mittei­lungen ist nicht bundes­ein­heit­lich und wird von Steu­er­be­ra­ter­kammer zu Steu­er­be­ra­ter­kammer unter­schied­lich gehand­habt. 

Auch Termin und Ablauf der münd­li­chen Prüfung werden unter­schied­lich gehand­habt. Meist finden Grup­pen­prü­fungen statt, die wie ein Mandan­ten­ge­spräch aufge­baut sind. Ein Frage-Antwort-Spiel, wenn man nicht weiter weiß, kann man auch an seine Mitprüf­linge weiter­geben. Bücher sind größ­ten­teils nicht in der Münd­li­chen zuge­lassen. 

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbe­reiten?

Praxis­wissen in der Lohn- und Gehalts­ab­rech­nung ist von Vorteil. Aus Gesprä­chen mit Teil­neh­mern hat sich aber gezeigt, dass auch Lohn­neu­linge die Fort­bil­dung mit Erfolg gemeis­tert haben. 

Grund­sätz­lich ist es möglich, sich allein auf die Prüfung vorzu­be­reiten, jedoch ist es nur zu empfehlen, einen Vorbe­rei­tungs­kurs zu belegen. 

Das regel­mä­ßige Durch­ar­beiten der vom Fort­bil­dungs­in­stitut bereit­ge­stellten Unter­lagen versteht sich von selbst. Hier muss Jeder seinen Lernrhythmus finden und sich Hilfs­mittel wie z.B. Kartei­karten anlegen.  

Das Markieren und Bekleben der Gesetze und Richt­li­nien ist inso­fern erlaubt, dass die Klebe­zettel den §§ und Stich­worte aus der Über­schrift enthalten dürfen. Es dürfen keine eigenen Anmer­kungen in den Gesetzen erfolgen. Das solltest du aber noch einmal in der aktu­ellen Prüfungs­ord­nung deiner Kammer nach­lesen. 

Neben deinem Fort­bil­dungs­an­bieter und Mitstrei­tenden, stehen dir andere Lohn­ab­rech­nende und FALGs beiseite! Du kannst jeder­zeit deine Fragen in der Face­book­gruppe für FALGs stellen.

Welche Bücher werden benö­tigt und sind für die Prüfung zuge­lassen?

Euer Fort­bil­dungs­in­stitut gibt übli­cher­weise eine Bücher­liste raus. Die von der Steu­er­be­ra­ter­kammer zuge­las­senen Bücher sind in den Hinweisen und Hilfs­mit­teln zur Fort­bil­dungs­prü­fung „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ zu finden. 

Was kostet mich die Fort­bil­dung?

Die Preise sind von Fort­bil­dungs­in­stitut zu Fort­bil­dungs­in­stitut unter­schied­lich und erfragst du am besten beim Fort­bilder deiner Wahl. Die Kosten liegen oftmals im Rahmen von 1.500 € und 2.500 €. Achtet bei der Wahl eures Fort­bil­dungs­in­sti­tuts explizit darauf, welche fach­li­chen Inhalte und Mate­ria­lien inbe­griffen sind.  

 Zusätz­lich fallen Gebühren für die Zulas­sung zur Prüfung und für die Prüfung selbst an. Die Beträge hierfür teilt euch eure Steu­er­be­ra­ter­kammer mit. Meist könnt ihr hier mit 100 – 300 € rechnen. 

Manche Fort­bil­dungs­in­sti­tute bieten zusätz­lich einen Crash­kurs an, der aber nicht in der Fort­bil­dung enthalten ist und extra kostet. 

Wie schaut es mit meinem Gehalt aus?

Bei einer 40-Stunden-Stelle liegt das Einstiegs­ge­halt bei rund 2.500 € monat­lich und kann mit entspre­chender Berufs­er­fah­rung und Tätig­keits­feld auf etwa 4.500 € steigen.  

Wenn man spezi­elle Fach­ge­biete hierbei abde­cken kann, zum Beispiel Baulohn, hat sich gezeigt, dass ein höheres Einstiegs­ge­halt geboten wird.  

Hierbei sind regio­nale Unter­schiede und Kanz­lei­größe zu beachten. Man kann sagen, dass in Gebieten mit höheren Lebens­er­hal­tungs­kosten bereits früher ein höheres Gehalt bezogen werden kann. 

Koor­di­nie­render Vorstand: Annette Bastig­keit & Katha­rina Kessner

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