• VALTAXA Verband der Angestellten in steuerberatenden Berufen in Deutschland e. V.

  • 18. Mai 2021

Wie werde ich Steuerfachwirt/in und was mach ich damit?

Wie werde ich Steuerfachwirt/in und was mach ich damit?

Wie werde ich Steuerfachwirt/in und was mach ich damit? 1024 604 VALTAXA

Über 200.000 Menschen arbeiten als Ange­stellte in Steu­er­kanz­leien. Sie sind das Rück­grat der Branche und bestim­mend für den Erfolg ihrer Arbeit­geber.

Wir geben euch einen Über­blick, was es für „Steu­er­leute“ gibt und was sie in ihrem Arbeits­alltag so tun.

Es gibt viele Steu­er­leute in der Welt der Kanz­leien und darüber hinaus. Viele Wege führen zu verschie­denen Berufs­bil­dern bei der von außen betrachtet glei­chen Tätig­keit: irgendwas mit Steuern.

Wir haben euch eine kompakte Infor­ma­ti­ons­bro­schüre erstellt und gehen hier ins Detail.

Wie heiße ich, wenn ich fertig bin?

Steuerfachwirt/in        (kurz: StFW)

Wie werde ich das?

Dies ist eine berufs­prak­ti­sche Fort­bil­dung. Das heißt: mit Berufs­praxis, wahl­weise einem Fort­bil­dungs­lehr­gang und mit entspre­chender bestan­dener Fort­bil­dungs­prü­fung wirst du StFW. 

Was für Prüfungen?

Die Prüfung nimmt deine örtliche Steu­er­be­ra­ter­kammer ab. Sie erfolgt in drei schrift­li­chen Teilen und einem münd­li­chen Teil. 

 Welche Steu­er­be­ra­ter­kammer, deine örtlich zustän­dige Kammer ist, kannst du hier heraus­finden.

Was für Voraus­set­zungen muss ich erfüllen, um zur Prüfung zuge­lassen zu werden?

Du bist bereits Steuerfachangestellte/r?  

Dann musst du mindes­tens 3 Jahre  bei einer/einem Steuerberater/in, Steu­er­be­voll­mäch­tigten oder Wirtschaftsprüfer/in haupt­be­ruf­lich prak­tisch tätig gewesen sein. 

Du hast eine gleich­wer­tige Berufs­aus­bil­dung?  

Dann musst du mindes­tens 5 Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rech­nungs­we­sens, davon  mindes­tens 3 Jahre bei einer/einem Steuerberater/in, Steu­er­be­voll­mäch­tigten oder Wirtschaftsprüfer/in haupt­be­ruf­lich prak­tisch tätig gewesen sein. 

Du hast keine gleich­wer­tige Berufs­aus­bil­dung? 

Dann musst du mindes­tens 8 Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rech­nungs­we­sens,  davon mindes­tens 5 Jahre bei einer/einem Steuerberater/in, Steu­er­be­voll­mäch­tigten oder Wirtschaftsprüfer/in haupt­be­ruf­lich prak­tisch tätig gewesen sein. 

Wie läuft eigent­lich eine solche Prüfung ab?

Es werden an 3 aufein­an­der­fol­genden Tagen im Dezember des Prüfungs­jahres zwei vier­stün­dige Klau­suren und eine fünf­stün­dige Klausur geschrieben. Die Termine sind bundes­ein­heit­lich. 

  • Der erste Tag „Steu­er­recht I“ fragt die Ertrags­steuern ab, 
  • der zweite Tag „Steu­er­recht II“ sons­tige Steuern (USt, AO, ErbSt/Bewertung),
  • der dritte Tag Buch­füh­rung, Bilan­zie­rung, BWL und Gesell­schafts­recht. 

Der Termin zum Versand der Mittei­lung, ob der schrift­liche Teil bestanden wurde und ob man für die münd­liche Prüfung zuge­lassen ist, ist nicht bundes­ein­heit­lich und wird von den Steu­er­be­ra­ter­kammern unter­schied­lich gehand­habt.  

Auch Termin und Ablauf der münd­li­chen Prüfung werden unter­schied­lich gehand­habt. Hier finden sich die Vari­anten Grup­pen­prü­fungen oder Einzel­prü­fungen, mit oder ohne Vortrag. Ein Vortrag ist ein kurzes Referat über ein Thema, welches man am Prüfungstag kurz vor Prüfungs­be­ginn erhält. Meist ist das Ziel, am Ende ein Mandan­ten­ge­spräch in der Prüfung zu simu­lieren. 

Bücher sind größ­ten­teils nicht in der Münd­li­chen zuge­lassen, falls sie doch zuge­lassen sind, werdet ihr kaum die Möglich­keit haben, darin zu blät­tern. 

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbe­reiten?

Praxis­wissen und Durch­hal­te­ver­mögen ist nach Meinung von Teil­neh­mern unab­dingbar. 

Ein Vorbe­rei­tungs­kurs bei einem Fort­bil­dungs­in­stitut zu belegen, ist fast unum­gäng­lich. 

Das regel­mä­ßige Durch­ar­beiten der vom Fort­bil­dungs­in­stitut bereit­ge­stellten Unter­lagen versteht sich von selbst. Hier muss Jeder seinen Lernrhythmus finden und sich Hilfs­mittel, wie z.B. Kartei­karten anlegen. Lern­gruppen bieten sich bei der Vorbe­rei­tung an. 

Das Markieren und Bekleben der Gesetze und Richt­li­nien ist inso­fern erlaubt, dass die Klebe­zettel den §§ und Stich­worte aus der Über­schrift enthalten dürfen. Es dürfen keine eigenen Anmer­kungen oder Verweise in den Gesetzen erfolgen. Das solltet ihr aber nochmal in der aktu­ellen Prüfungs­ord­nung eurer Kammer nach­lesen. 

Welche Bücher werden benö­tigt und sind für die Prüfung zuge­lassen?

Euer Fort­bil­dungs­in­stitut gibt übli­cher­weise eine Bücher­liste raus. Einige stellen sogar Bücher zur Verfü­gung. Die von der Steu­er­be­ra­ter­kammer zuge­las­senen Bücher sind in den Hinweisen und Hilfs­mit­teln zur Fort­bil­dungs­prü­fung „Steuerfachwirt/in“ zu finden. Meist handelt es sich hierbei um die bekannten roten Geset­zes­wälzer mit entspre­chenden Ergän­zungs­lie­fe­rungen während des Fort­bil­dungs­zeit­raumes.  

Was kostet mich die Fort­bil­dung?

Die Preise sind von Fort­bil­dungs­in­stitut zu Fort­bil­dungs­in­stitut sehr unter­schied­lich und erfragst du am besten beim Fort­bilder deiner Wahl. Hier sind auch große Schwan­kungen bei den verschie­denen Anbie­tern von Fern- oder Präsenz­kursen vorhanden. Zwischen 1.500 € und 4.000 € mit Crash­kursen ist fast jede Preis­ka­te­gorie dabei. 

 Zusätz­lich fallen Gebühren für die Zulas­sung zur Prüfung und für die Prüfung selbst an. Diese liegen erfah­rungs­gemäß bei 250 € bis 400 €. Die Beträge hierfür teilt euch eure Steu­er­be­ra­ter­kammer mit. 

Wir empfehlen euch hierzu mit eurer/m Arbeitgeber/in zusam­men­zu­setzen. Die meisten unter­stützen hier bei der Finan­zie­rung, manchmal sogar, inklu­sive der Kosten für die Hilfs­mittel und Gesetze. Es ist hierbei üblich, der/m Arbeitgeber/in zu bestä­tigen, dass man nach der Fort­bil­dung für eine gewisse Zeit bleibt.

Wie schaut es mit meinem Gehalt aus?

Die Gehalts­ten­denzen liegen höher als beim FALGs, oder FARC.  

Bei einer 40-Stunden-Stelle liegt das Einstiegs­ge­halt bei rund 2.900 € monat­lich und kann mit entspre­chender Berufs­er­fah­rung und Tätig­keits­feld auf etwa 5.500 € steigen.  

Hierbei sind regio­nale Unter­schiede und Kanz­lei­größe zu beachten. Man kann sagen, dass in Gebieten mit höheren Lebens­er­hal­tungs­kosten bereits früher ein höheres Gehalt bezogen werden kann. 

Koor­di­nie­render Vorstand: Katha­rina Kessner & Annette Bastig­keit

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