Über 200.000 Menschen arbeiten als Angestellte in Steuerkanzleien. Sie sind das Rückgrat der Branche und bestimmend für den Erfolg ihrer Arbeitgeber.
Wir geben euch einen Überblick, was es für „Steuerleute“ gibt und was sie in ihrem Arbeitsalltag so tun.
Es gibt viele Steuerleute in der Welt der Kanzleien und darüber hinaus. Viele Wege führen zu verschiedenen Berufsbildern bei der von außen betrachtet gleichen Tätigkeit: irgendwas mit Steuern.
Wir haben euch eine kompakte Informationsbroschüre erstellt und gehen hier ins Detail.
Wie heiße ich, wenn ich fertig bin?
Steuerfachwirt/in (kurz: StFW)
Wie werde ich das?
Dies ist eine berufspraktische Fortbildung. Das heißt: mit Berufspraxis, wahlweise einem Fortbildungslehrgang und mit entsprechender bestandener Fortbildungsprüfung wirst du StFW.
Was für Prüfungen?
Die Prüfung nimmt deine örtliche Steuerberaterkammer ab. Sie erfolgt in drei schriftlichen Teilen und einem mündlichen Teil.
Welche Steuerberaterkammer, deine örtlich zuständige Kammer ist, kannst du hier herausfinden.
Was für Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zur Prüfung zugelassen zu werden?
Du bist bereits Steuerfachangestellte/r?
Dann musst du mindestens 3 Jahre bei einer/einem Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigten oder Wirtschaftsprüfer/in hauptberuflich praktisch tätig gewesen sein.
Du hast eine gleichwertige Berufsausbildung?
Dann musst du mindestens 5 Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens 3 Jahre bei einer/einem Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigten oder Wirtschaftsprüfer/in hauptberuflich praktisch tätig gewesen sein.
Du hast keine gleichwertige Berufsausbildung?
Dann musst du mindestens 8 Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens 5 Jahre bei einer/einem Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigten oder Wirtschaftsprüfer/in hauptberuflich praktisch tätig gewesen sein.
Wie läuft eigentlich eine solche Prüfung ab?
Es werden an 3 aufeinanderfolgenden Tagen im Dezember des Prüfungsjahres zwei vierstündige Klausuren und eine fünfstündige Klausur geschrieben. Die Termine sind bundeseinheitlich.
- Der erste Tag „Steuerrecht I“ fragt die Ertragssteuern ab,
- der zweite Tag „Steuerrecht II“ sonstige Steuern (USt, AO, ErbSt/Bewertung),
- der dritte Tag Buchführung, Bilanzierung, BWL und Gesellschaftsrecht.
Der Termin zum Versand der Mitteilung, ob der schriftliche Teil bestanden wurde und ob man für die mündliche Prüfung zugelassen ist, ist nicht bundeseinheitlich und wird von den Steuerberaterkammern unterschiedlich gehandhabt.
Auch Termin und Ablauf der mündlichen Prüfung werden unterschiedlich gehandhabt. Hier finden sich die Varianten Gruppenprüfungen oder Einzelprüfungen, mit oder ohne Vortrag. Ein Vortrag ist ein kurzes Referat über ein Thema, welches man am Prüfungstag kurz vor Prüfungsbeginn erhält. Meist ist das Ziel, am Ende ein Mandantengespräch in der Prüfung zu simulieren.
Bücher sind größtenteils nicht in der Mündlichen zugelassen, falls sie doch zugelassen sind, werdet ihr kaum die Möglichkeit haben, darin zu blättern.
Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?
Praxiswissen und Durchhaltevermögen ist nach Meinung von Teilnehmern unabdingbar.
Ein Vorbereitungskurs bei einem Fortbildungsinstitut zu belegen, ist fast unumgänglich.
Das regelmäßige Durcharbeiten der vom Fortbildungsinstitut bereitgestellten Unterlagen versteht sich von selbst. Hier muss Jeder seinen Lernrhythmus finden und sich Hilfsmittel, wie z.B. Karteikarten anlegen. Lerngruppen bieten sich bei der Vorbereitung an.
Das Markieren und Bekleben der Gesetze und Richtlinien ist insofern erlaubt, dass die Klebezettel den §§ und Stichworte aus der Überschrift enthalten dürfen. Es dürfen keine eigenen Anmerkungen oder Verweise in den Gesetzen erfolgen. Das solltet ihr aber nochmal in der aktuellen Prüfungsordnung eurer Kammer nachlesen.
Welche Bücher werden benötigt und sind für die Prüfung zugelassen?
Euer Fortbildungsinstitut gibt üblicherweise eine Bücherliste raus. Einige stellen sogar Bücher zur Verfügung. Die von der Steuerberaterkammer zugelassenen Bücher sind in den Hinweisen und Hilfsmitteln zur Fortbildungsprüfung „Steuerfachwirt/in“ zu finden. Meist handelt es sich hierbei um die bekannten roten Gesetzeswälzer mit entsprechenden Ergänzungslieferungen während des Fortbildungszeitraumes.
Was kostet mich die Fortbildung?
Die Preise sind von Fortbildungsinstitut zu Fortbildungsinstitut sehr unterschiedlich und erfragst du am besten beim Fortbilder deiner Wahl. Hier sind auch große Schwankungen bei den verschiedenen Anbietern von Fern- oder Präsenzkursen vorhanden. Zwischen 1.500 € und 4.000 € mit Crashkursen ist fast jede Preiskategorie dabei.
Zusätzlich fallen Gebühren für die Zulassung zur Prüfung und für die Prüfung selbst an. Diese liegen erfahrungsgemäß bei 250 € bis 400 €. Die Beträge hierfür teilt euch eure Steuerberaterkammer mit.
Wir empfehlen euch hierzu mit eurer/m Arbeitgeber/in zusammenzusetzen. Die meisten unterstützen hier bei der Finanzierung, manchmal sogar, inklusive der Kosten für die Hilfsmittel und Gesetze. Es ist hierbei üblich, der/m Arbeitgeber/in zu bestätigen, dass man nach der Fortbildung für eine gewisse Zeit bleibt.
Wie schaut es mit meinem Gehalt aus?
Die Gehaltstendenzen liegen höher als beim FALGs, oder FARC.
Bei einer 40-Stunden-Stelle liegt das Einstiegsgehalt bei rund 2.900 € monatlich und kann mit entsprechender Berufserfahrung und Tätigkeitsfeld auf etwa 5.500 € steigen.
Hierbei sind regionale Unterschiede und Kanzleigröße zu beachten. Man kann sagen, dass in Gebieten mit höheren Lebenserhaltungskosten bereits früher ein höheres Gehalt bezogen werden kann.
Koordinierender Vorstand: Katharina Kessner & Annette Bastigkeit
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