• VALTAXA Verband der Angestellten in steuerberatenden Berufen in Deutschland e. V.

  • 22. Juni 2021

Wie werde ich Bilanzbuchhalter/in und was mach ich damit?

Wie werde ich Bilanzbuchhalter/in und was mach ich damit?

Wie werde ich Bilanzbuchhalter/in und was mach ich damit? 1024 604 VALTAXA

Über 200.000 Menschen arbeiten als Ange­stellte in Steu­er­kanz­leien. Sie sind das Rück­grat der Branche und bestim­mend für den Erfolg ihrer Arbeit­geber.

Wir geben euch einen Über­blick, was es für „Steu­er­leute“ gibt und was sie in ihrem Arbeits­alltag so tun.

Es gibt viele Steu­er­leute in der Welt der Kanz­leien und darüber hinaus. Viele Wege führen zu verschie­denen Berufs­bil­dern bei der von außen betrachtet glei­chen Tätig­keit: irgendwas mit Steuern.

Wir haben euch eine kompakte Infor­ma­ti­ons­bro­schüre erstellt und gehen hier ins Detail.

Wie heiße ich, wenn ich fertig bin?

Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in                      (kurz: BiBu)

Bachelor Profes­sional in Bilanz­buch­hal­tung

auf Antrag ist eine Zusatz­qua­li­fi­ka­tion möglich: Bilanzbuchhalter/in Inter­na­tional

Wie werde ich das?

Dies ist eine berufs­prak­ti­sche Fort­bil­dung. Das heißt: mit Berufs­praxis, wahl­weise einem Fort­bil­dungs­lehr­gang und mit entspre­chender bestan­dener Fort­bil­dungs­prü­fung wirst du BiBu.

Was für Prüfungen?

Die Prüfung nimmt deine örtliche Indus­trie- und Handels­kammer (kurz: IHK) ab. Sie erfolgt in einem schrift­li­chen und einem münd­li­chen Teil, wobei sich der schrift­liche Teil in drei Abschnitte glie­dert.

 Welche IHK, deine örtlich zustän­dige Kammer ist, kannst du hier heraus­finden.

Was für Voraus­set­zungen muss ich erfüllen, um zur Prüfung zuge­lassen zu werden?

Die Zulas­sungs­vor­aus­set­zungen haben sich seit 2021 wesent­lich verän­dert. Die Warte­zeiten entfallen zukünftig meist. Gere­gelt ist dies im neuge­fassten Berufs­bil­dungs­ge­setz BBiG.

Folgende Voraus­set­zungen benö­tigst du:

Abschluss in einem aner­kannten Ausbil­dungs­beruf

oder

Abschluss der ersten beruf­li­chen Fort­bil­dungs­stufe (geprüf­ter/-te Berufs­spe­zia­list/-in z.B. geprüfte/-r Service­tech­ni­ker/-in)

Lern­um­fang von 1.200 Stunden in der Prüfungs­vor­be­rei­tung (kann als Selbst­er­klä­rung via Form­blatt erfolgen)

Hast du bereits eine Ausbil­dung in einem aner­kannten kauf­män­ni­schen oder verwal­tenden Ausbil­dungs­beruf

Hierzu gehört die Ausbil­dung zum/zur Steu­er­fach­an­ge­stellten. Dann entfällt die bisher benö­tigte drei­jäh­rige Berufs­praxis (seit 2021).

Du hast bereits einen erfolg­rei­chen Abschluss eines wirt­schafts­wis­sen­schaft­li­chen Studiums?

Dann musst du nur ein Jahr Berufs­er­fah­rung nach­weisen.

Hast du keine der oben genannten oder gleich­wer­tigen Aus- und Vorbil­dungen?

Dann musst du mindes­tens 5 Jahre kauf­män­ni­sche Berufs­praxis nach­weisen.

Die Berufs­praxis muss jeweils über­wie­gend im betrieb­li­chen Finanz- und Rech­nungs­wesen erworben worden sein. Hierzu zählt auch jegliche Tätig­keit, die im typi­schen Berufs­bild der/des Steu­er­fach­an­ge­stellten liegen.

Der Unter­schied zu Fort­bil­dungen der Steu­er­be­ra­ter­kam­mern liegt im Wesent­li­chen darin, dass die Praxis nicht bei einem Steu­er­be­rater o.Ä. erworben sein muss, sondern auch in der Indus­trie möglich ist.

Die Zusatz­qua­li­fi­ka­tion Inter­na­tional kannst du auch einzeln erwerben. Hierfür musst du bereits Bibu sein, oder einen wirt­schafts­wis­sen­schaft­li­chen Abschluss erworben haben.

Wie läuft eigent­lich eine solche Prüfung ab?

Die schrift­li­chen Prüfungen erstreckt sich auf folgende Bereiche:

  • Geschäfts­vor­fälle erfassen und nach Rech­nungs­le­gungs­vor­schriften zu Abschlüssen führen
  • Jahres­ab­schlüsse aufbe­reiten und auswerten
  • Betrieb­liche Sach­ver­halte steu­er­lich darstellen
  • Finanz­ma­nage­ment des Unter­neh­mens wahr­nehmen, gestalten und über­wa­chen
  • Kosten- und Leis­tungs­rech­nung ziel­ori­en­tiert anwenden
  • Ein internes Kontroll­system sicher­stellen
  • Kommu­ni­ka­tion, Führung und Zusam­men­ar­beit mit internen und externen Part­nern sicher­stellen

Die schrift­liche Prüfung wird auf einer betrieb­li­chen Situa­tion darge­stellt durch­ge­führt. Hiervon gibt es drei Teile an drei verschieden Tagen mit einer Bear­bei­tungs­zeit von 240 Minuten. Es werden jeweils die Themen­ge­biete Geschäfts­vor­fälle erfassen und zu Abschlüssen führen, Jahres­ab­schlüsse aufbe­reiten und auswerten sowie betrieb­liche Sach­ver­halte steu­er­lich darstellen als Schwer­punkt geprüft. Die anderen Hand­lungs­be­reiche werden zusätz­lich in den Schwer­punkt­prü­fungen thema­ti­siert.

Für die Zusatz­qua­li­fi­ka­tion Bilanzbuchhalter/in Inter­na­tional stehen noch zwei weitere Prüfungs­tage aus. Folgende Schwer­punkte werden zusätz­lich thema­ti­siert:

  • Bilan­zie­rung und Bewer­tung nach Inter­na­tional Finan­cial Repor­ting Stan­dards und Inter­na­tional Accoun­ting Stan­dards
  • Außen­steu­er­liche Sach­ver­halte sowie Sach­ver­halte der inter­na­tio­nalen Finan­zie­rung
  • Erstel­lung eines Abschlusses unter Verwen­dung der englisch­spra­chigen Fach­be­griffe und Abschlüsse nach den aner­kannten Methoden analy­sieren

Zur münd­li­chen Prüfung wird man zuge­lassen, wenn die schrift­liche Prüfung (unab­hängig von der Zusatz­qua­li­fi­ka­tion) bestanden ist. Inner­halb von zwei Jahren nach der Bekannt­gabe des Bestehens der schrift­li­chen Prüfung ist die münd­liche Prüfung abzu­legen.

Die münd­liche Prüfung besteht bei den meisten Kammern in einer Präsen­ta­tion und in einem sich unmit­telbar anschlie­ßenden Fach­ge­spräch.

Meist gibt es pro Jahr pro Kammer zwei Prüfungs­läufe, wobei zwischen den einzelnen Prüfungs­tagen mehrere Tage liegen können.

Ein wesent­li­cher Unter­schied zu den Weiter­bil­dungs­mög­lich­keiten mit Prüfungs­ab­nahme durch die Steu­er­be­ra­ter­kam­mern liegt darin, dass die münd­liche Prüfung wieder­holt werden kann, ohne zwangs­läufig auch die schrift­liche Prüfung wieder­holen zu müssen.

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbe­reiten?

Grund­sätz­lich ist es möglich, sich alleine auf die Prüfung vorzu­be­reiten, es ist jedoch nach allge­mein herr­schender Meinung unbe­dingt empfeh­lens­wert, einen Vorbe­rei­tungs­kurs bei einem Fort­bil­dungs­in­stitut zu belegen.

Hierbei ist zu erwähnen, dass die meisten IHKs eigene Kurse anbieten.

Das regel­mä­ßige Durch­ar­beiten der vom Fort­bil­dungs­in­stitut bereit­ge­stellten Unter­lagen versteht sich von selbst. Hier muss jeder seinen Lern­rhythmus finden und sich Hilfs­mittel, wie z.B. Kartei­karten anlegen. Das Markieren und Bekleben der Gesetze und Richt­li­nien ist je nach Kammer unter­schied­lich erlaubt. Gege­be­nen­falls sind sogar Verweise möglich. Das solltet ihr aber mit der aktu­ellen Prüfungs­ord­nung bei eurer zustän­digen Kammer unbe­dingt abklären, bevor ihr Verweise anbringt. Ein mögli­ches Nachtragen/Übertragen von Markie­rungen führt zu einem hohen Zeit­auf­wand, den man für andere Dinge nötiger hat.

Welche Bücher werden benö­tigt und sind für die Prüfung zuge­lassen?

Euer Fort­bil­dungs­in­stitut bezie­hungs­weise eure Kammer gibt übli­cher­weise eine Bücher­liste raus. Wenige stellen sogar Bücher und Gesetze zur Verfü­gung. Welche Hilfs­mittel zuge­lassen sind, könnt ihr genau­es­tens in eurer Prüfungs­ord­nung nach­lesen

Was kostet mich die Fort­bil­dung?

Die Preise sind von Fort­bil­dungs­in­stitut zu Fort­bil­dungs­in­stitut unter­schied­lich und erfragst du am besten beim Fort­bilder deiner Wahl. Auch hier sind die Spannen sehr weit gefasst von 1.500 € bis zu 4.500 €. Manche Fort­bil­dungs­in­sti­tute bieten noch einen Crash­kurs an, der aber nicht in der (Grund-) Fort­bil­dung enthalten ist und extra kostet.

Zusätz­lich fallen Gebühren für die Zulas­sung zur Prüfung, für die schrift­liche Prüfung und für die münd­liche Prüfung an. Dies liegt erfah­rungs­gemäß bei 200 € bis 450 €. Die Beträge hierfür teilt euch eure IHK mit.

Wie schaut es mit meinem Gehalt aus?

Die Gehalts­ten­denzen gehen liegen in etwa bei dem des StFW.

Bei einer 40-Stunden-Stelle liegt das Einstiegs­ge­halt bei rund 3.000 € monat­lich und kann mit entspre­chender Berufs­er­fah­rung und Tätig­keits­feld auf etwa 5.500 € steigen.

Hierbei sind regio­nale Unter­schiede und Kanz­lei­größe zu beachten. Man kann sagen, dass in Gebieten mit höheren Lebens­er­hal­tungs­kosten bereits früher ein höheres Gehalt bezogen werden kann.

Koor­di­nie­render Vorstand: Angela Kather & Katha­rina Kessner

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