Vorteile
Prinzipiell, um aktiv die Zukunft Ihres Berufsbilds zu sichern und mitzugestalten. Dass die Steuerbranche vor Herausforderungen steht, die auch Ihren Arbeitsplatz betreffen, steht außer Frage. Mit VALTAXA unterstützen Sie den ersten Verband speziell für Angestellte in steuerberatenden Berufen und mit ihrer Mitgliedschaft geben Sie dem Verband das Gewicht, das er braucht, um im Feld der Veränderungen und der verschiedenen Interessenlagen eine starke Stimme für die Angestellten zu sein.
Zusätzlich zu diesem ideellen und etwas abstrakten Ansatz, gibt es auch ganz konkrete Vorteile. Dazu gehören z. B.:
- Zugang zu einer fachlichen Austauschplattform mit Kolleginnen und Kollegen.
- Zugang zu einem transparenten Jobportal.
- Zugang zu Informationen in Gehaltsfragen.
- Sonderkonditionen bei z. B. Fachverlagen und sonstigen Anbietern.
Hier der Hinweis: Mit der Gründung von VALTAXA stehen wir am Anfang. Wenn Sie all das wollen, dann werden Sie Mitglied, damit wir unsere Pläne in die Tat umsetzen können. Dies geht erst mit einer entsprechenden Zahl an Mitgliedern, die sowohl die finanziellen Möglichkeiten als auch das Gewicht unserer Stimme bei der Interessenvertretung bestimmen.
Die assoziierte Mitgliedschaft richtet sich im Wesentlichen an die Arbeitgeber in der Steuerberatung, also im Grunde an die Kanzleien. Und zwar an diejenigen, die der Meinung sind, dass ein gutes Unternehmen nur mit starken Mitarbeitern erfolgreich sein kann und dementsprechend daran interessiert sind, dass deren Interessen vernünftig vertreten werden.
Gerade beim vorherrschenden Fachkräftemangel und beim Kampf um die besten Köpfe signalisieren Sie Ihre Arbeitnehmerorientierung und Ihre Wertschätzung gegenüber Ihren Angestellten. Dies können Sie durch die Nutzung eines entsprechenden Siegels öffentlich dokumentieren.
Zugang zur assoziierten Mitgliedschaft haben auch nicht angestellte Privatpersonen, die zur unbeschränkten Steuerberatung befugt sind und die ein Interesse an einer Fortentwicklung der Branche haben.
Die Fördermitgliedschaft richtet sich hauptsächlich an Unternehmen, die sich mit ihren Leistungen in der Steuerbranche bewegen, z. B. Verlage oder Softwareanbieter. Durch die Fördermitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit, die Fortentwicklung Ihrer Kunden zu fördern und, sich vor einem Feld an potenziellen Kunden zu präsentieren. Denn Sie wissen ja: Oft entscheiden die Angestellten in wesentlichem Maße (mit), welche Lösungen in den Kanzleien zum Einsatz kommen.
Durch die Verwendung des VALTAXA Siegels dokumentieren Sie Ihr Interesse an der Branche und einem starken Stand für Angestellte.
Auch Privatpersonen, denen die Entwicklung der Branche am Herzen liegt, z. B. Steuerfachangestellte, die in der freien Wirtschaft tätig sind, steht die Fördermitgliedschaft offen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Verband mit der Gründung seine inhaltliche Arbeit erst aufnimmt. Da die Gründung eines Verbands, die professionelle Installation der Strukturen und die Entwicklung von Inhalten und Positionen keine trivialen Aufgaben sind, sind hierfür – neben dem persönlichen Engagement der Beteiligten – finanzielle Mittel grundlegend für eine vernünftige und zielführende Arbeit. Somit sind wir auf eine entsprechende Zahl von Mitgliedern angewiesen, die von Anfang an die Vision unterstützen und mit ihrem Beitrag die inhaltliche Arbeit erst ermöglichen.
Viele Werkzeuge, wie z. B. die Einrichtung unseres geplanten job.date-Portals, können erst eingeführt werden, wenn dafür genügend finanzielle Mittel vorliegen. Auch die Verhandlung von Sonderkonditionen ist erst möglich, wenn eine bestimmte Masse an Mitgliedern als Verhandlungsgrundlage angeführt werden kann.
Auch können wir erst mit einer schlagkräftigen Zahl an Mitgliedern im Rücken die Gespräche mit anderen Einrichtungen mit der nötigen Stärke und angemessenem Nachdruck führen.
Daher an dieser Stelle noch mal der Aufruf an alle Interessierten. Werden Sie so früh wie möglich Mitglied, um den aktiven Ausbau des Verbands zu unterstützen bzw. überhaupt zu ermöglichen.
Mitgliedschaft
VALTAXA bietet vier Mitgliedschaftsarten an:
- Die ordentliche Mitgliedschaft für Angestellte in Unternehmen, die zur Steuerberatung befugt sind. Dies ist die einzig stimmberechtigte Mitgliedschaft und die Vertretung der Interessen der ordentlichen Mitglieder ist das Verbandsziel.
- Die assoziierte Mitgliedschaft für Unternehmen und Selbstständige, die zur Steuerberatung befugt sind.
- Die Fördermitgliedschaft für alle anderen Unternehmen und Privatpersonen, die Interesse an der Steuerberatungsbranche haben.
- Die Ehrenmitgliedschaft für Personen, die sich um die Verbandsziele verdient gemacht haben.
Ganz klar: Weil wir Mitglieder brauchen. Und das so schnell wie möglich. Hohe Mitgliederzahlen geben der Stimme des Verbands bei der Interessenvertretung Gewicht und ermöglichen uns die Verwirklichung der Verbandsziele.
Und wir wollen diejenigen belohnen, die von Anfang an die Idee von VALTAXA für unterstützenswert halten. Diejenigen, die bereit sind, den Verband zu einem Zeitpunkt zu fördern, wo naturgemäß noch viele Dinge in der Entwicklung sind und somit kein sofortiger und unmittelbarer Nutzen zu erwarten ist. Diejenigen, die die Gründung eines Verbands zur Vertretung ihrer Interessen bereits als Nutzen empfinden und dies nicht davon abhängig machen, ob sie bereits jetzt einen Rabatt beim Autovermieter bekommen können.
Soweit Sie angestellte/-r Steuerberater/-in in einem Unternehmen sind, das zur Steuerberatung befugt ist, können sie ordentliches Mitglied mit Stimmrecht werden. Als angestellter Steuerberater bei einem Unternehmen, das nicht zur Steuerberatung befugt ist, z. B. in der freien Wirtschaft, können Sie Fördermitglied werden.
In diesem Falle können Sie sowohl ordentliches Mitglied als auch Fördermitglied werden (sollten Sie Steuerberater sein, könnten Sie durch die Freiberuflichkeit auch assoziiertes Mitglied werden). Wir empfehlen Ihnen die ordentliche Mitgliedschaft, da Sie dadurch stimmberechtigt wären und somit das Verbandsleben aktiver mitbestimmen können.
Für freie Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, bieten wir die Fördermitgliedschaft. Sollten Sie Steuerberater sein, ist auch die assoziierte Mitgliedschaft möglich. Diese Mitgliedschaften unterscheiden sich hinsichtlich des Beitrags nicht von der ordentlichen Mitgliedschaft, allerdings verfügen Sie damit über kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Dies wäre theoretisch in Form einer Fördermitgliedschaft möglich, die dann zu Beginn der Ausbildung in eine ordentliche Mitgliedschaft gewandelt würde. Allerdings sehen wir das nicht als sinnvoll an, da bei einer Fördermitgliedschaft Beiträge anfallen würden. Wir freuen uns da lieber, Sie zum Start der Ausbildung als beitragsfreies ordentliches Mitglied zu begrüßen.
Soweit Sie dies im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses tun, können Sie ordentliches Mitglied werden. Andernfalls steht Ihnen die Fördermitgliedschaft offen.
Eine Kündigung ist per E-Mail an kontakt@valtaxa.de unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Mitgliedsnummer mit einer dreimonatigen Frist zum Ende des Geschäftsjahres möglich.
Wir sind der Auffassung, dass die anstehenden Herausforderungen für unsere Branche nur gemeinsam im Dialog mit allen Beteiligten bewältigt werden können. Daher lassen wir neben den Angestellten in den steuerberatenden Berufen, die durch ihr Stimmrecht die stärkste rechtliche Position innerhalb des Verbands haben, auch Kanzleien als assoziierte Mitglieder und sonstige Förderer als Fördermitglieder zu.
VALTAXA vertritt jedoch konsequent die Interessen seiner ordentlichen Mitglieder, also der Angestellten in den steuerberatenden Berufen, und fühlt sich nur diesen verpflichtet. Mit den weiteren nicht stimmberechtigten Mitgliedschaften bieten wir allen anderen Interessenten die Möglichkeit, unsere Verbandsziele zu unterstützen. Dies sehen wir als Gewinn für den Verband an und sind der Auffassung, dass damit unsere Möglichkeiten und Spielräume im Interesse unserer ordentlichen Mitglieder verbessert werden.
Auch können unsere ordentlichen Mitglieder so schnell sehen, wer in der Branche die Position eines starken Angestellten als förderungswürdig empfindet.
Mitgliedsbeiträge
Ja, wir haben aus Gründen der Gerechtigkeit den Beitrag nach Einkommen gestaffelt. Wer sein Einkommen allerdings nicht angeben will, kann sich beitragsunabhängig einstufen lassen.
Nein, aus Gründen der Kostenersparnis wollen wir den Verwaltungsaufwand möglichst niedrig halten. Daher ist nur die Beitragszahlung durch SEPA-Lastschrift vorgesehen.
Nein, aus Gründen der Kostenersparnis geht dies nicht. Jede SEPA-Lastschrift löst Kosten aus und die Verwaltung wäre dadurch ungemein aufwendiger, insbesondere bei Rücklastschriften. Daher bitten wir um Verständnis, dass der Beitrag als Jahresbeitrag bindend ist.
Die gewählte Beitragsart (gehaltsabhängig/gehaltsunabhängig) gilt für ein Mitgliedschaftsjahr. Sollten Sie wechseln wollen, teilen Sie uns dies mindestens einen Monat vor Ablauf der Jahresmitgliedschaft mit und wir passen Ihren Beitrag für das nächste Jahr entsprechend an.
VALTAXA fördert die Ausbildung in Kanzleien finanziell durch die beitragsfreie Mitgliedschaft für Auszubildende und Umschüler, um gerade für den wichtigen Nachwuchs die Attraktivität des Berufsfelds zu steigern.
Mit Abschluss der Ausbildung bzw. Umschulung endet die Beitragsfreiheit. Auszubildende bzw. Umschüler müssen die Beendigung der Ausbildung an den Verband melden, es erfolgt dann eine Umstellung auf eine beitragspflichtige Mitgliedschaft. Dabei kann dann zwischen der Einstufung nach Einkommen und einer beitragsunabhängigen Einstufung unterschieden werden.
Mitarbeit und Verbandsleben
Ja, sehr gerne. Wer will, kann, darf und soll.
Zunächst wird dies im VALTAXA Facebook Workplace möglich sein. Dort können sich alle Mitglieder unmittelbar untereinander online austauschen.
Mitglieder mit einer besonderen Affinität zu einem oder mehreren Themen können dort zunächst einmal eine Position als „VALTAXA Community-Manager“ einnehmen. Dies bedeutet, dass man als Mitglied zu einem bestimmten Thema eine Diskussionsgruppe verantwortlich, alleine oder zusammen mit anderen leitet.
In unserer Satzung ist das Bekenntnis zu modernen Strukturen festgeschrieben. Wir wollen konsequent die Möglichkeiten digitaler Kommunikation nutzen, um uns so effizient austauschen und arbeiten zu können.
Um dies fürs Verbandsleben umzusetzen, ist eine Kollaborationsplattform unerlässlich. Wir haben uns dazu nahezu alle möglichen Plattformen und Lösungen am Markt angeschaut und unter bestimmten Gesichtspunkten bewertet. Dazu gehörten Fragen wie der Funktionsumfang, aber auch die wichtige Frage der Skalierbarkeit.
Der Aufbau einer eigenen Kollaborationsplattform wäre mit finanziellen Aufwendungen verbunden, die nicht zu leisten sind. Ebenso der laufende Betrieb einer solchen Plattform, die insbesondere unter Sicherheitsaspekten eine zu hohe Verantwortlichkeit mit sich bringen würde.
Mit Facebook Workplace baut Facebook eine Plattform auf, die zur internen Unternehmenskommunikation gedacht und auch für unsere Zwecke gut nutzbar ist. Dabei ist es gespickt mit den Funktionen, die wir von Facebook kennen: Der Newsfeed, die Kommunikation in Gruppen, das Posting von Beiträgen sowie die Kommunikation im Messenger mit Chat und Audio-/Videotelefonie. Der große Vorteil dabei ist, dass die Bedienung von Facebook Workplace sehr stark der Bedienung von Facebook ähnelt. Da viele unserer möglichen Mitglieder bereits bei Facebook sind und die Bedienung kennen, ist die Lernkurve für viele Mitglieder sehr flach ist. Dadurch erhoffen wir uns eine deutlich regere Teilnahme als bei der Einführung einer unbekannten Lösung.
Nicht zu vernachlässigen ist die Skalierbarkeit. Bei einer selbst gestrickten Lösung würden wir vermutlich bereits bei 1.000 Nutzern in die Knie gehen. Sollten es aber 50.000 Mitglieder werden (träumen darf man ja …), frühstückt Facebook diesen Zuwachs aber mit links weg.
Beim Wort Facebook taucht schnell die Frage des Datenschutzes auf. Das normale soziale Netzwerk Facebook und Facebook Workplace unterscheiden sich jedoch grundlegend in ihrer Ausrichtung. Das soziale Netzwerk ist kostenlos, Facebook verdient sein Geld dort mit den Daten der Nutzer. Facebook Workplace wiederum ist werbefrei und kostenpflichtig. Facebook verdient hier durch die Bereitstellung der Plattform und kann dabei nur erfolgreich sein, wenn die Fragen des Datenschutzes sicher geklärt sind. Viele große Unternehmen mit vermutlich höheren Datenschutzerfordernissen als bei uns, nutzen es bereits, was sie sicherlich nicht tun würden, wenn es datenschutzrechtliche Bedenken gäbe. Facebook Workplace – und damit auch der VALTAXA Workplace – unterliegt den Vereinbarungen des EU-US-Privacy-Shield-Abkommens („Privacy Shield“).
Wir haben datenschutzrechtliche Bedenken von zertifizierten Datenschützern prüfen lassen. VALTAXA nutzt eine Premium-Version von Facebook Workplace, innerhalb derer VALTAXA und nicht Facebook Eigentümer der Daten ist. Die personenbezogenen Daten, die wir zur Nutzung erheben, beschränken sich auf Namen und Vornamen. Die E-Mail-Adresse für den Zugriff ist eine für jeden Nutzer eigens generierte VALTAXA Adresse. Alle weiteren Angaben geben Nutzer freiwillig heraus. Aus Sicht von VALTAXA und den von uns hierzu beauftragten Datenschützern ist damit ein sehr geringer Umfang an Speicherung von personenbezogenen Daten innerhalb der Workplace-Umgebung gegeben.
Wenn ein Mitglied Facebook Workplace als Austauschplattform nicht nutzen will, reicht übrigens eine Mail an kontakt@valtaxa.de und wir löschen den Account unverzüglich.
Dies geht leider nicht. Jede E-Mail-Adresse kann nur für einen Workplace registriert werden. Da wir aber die originären Mailadressen unserer Mitglieder nicht für eigene Workplaces, z. B. einer Kanzlei, „verbrauchen“ wollen, haben wir uns dazu entschieden, für unsere Mitglieder eigene VALTAXA Zugangsdaten zu generieren.
Verbandsorgane
Die Mitgliederversammlung ist als oberstes Verbandsorgan das Herzstück des Verbands. Ihr obliegt die Beschlussfassung über Anträge des Vorstands, die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder und der Mitglieder des Vorstands. Die Mitgliederversammlung ist zudem über die Tätigkeiten von Vorstand, Aufsichtsrat, Arbeitsgruppen und sonstigen Gremien zu unterrichten. Nicht zuletzt entscheidet die Mitgliederversammlung über die Wahl von Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Vorstands. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Dabei setzen wir auf innovative Techniken zur Durchführung von Online-Mitgliederversammlungen, damit eine Teilnahme ohne großen Aufwand und ohne lange Reisezeiten für alle Mitglieder möglich ist. Alle Mitglieder haben das Recht auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung, stimmberechtigt sind jedoch nur die ordentlichen Mitglieder.
Der Vorstand kann aus bis zu neun Mitgliedern bestehen und leitet den Verband in eigener Verantwortung. Er ist dafür zuständig und verantwortlich, dass die in der Satzung des Verbands verankerten Aufgaben durch den Verband wahrgenommen werden und dessen Ziele Verwirklichung finden. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von zwei Jahren bestellt. Aus der Mitte des Vorstands ist ein Mitglied zum Vorstandsvorsitzenden zu ernennen. Der Vorstand berichtet jährlich über seine Tätigkeiten an die Mitgliederversammlung und den Aufsichtsrat.
Bei VALTAXA sind für einzelne Geschäftsbereiche bzw. Sachbereiche der Vereinsverwaltung sowie räumlich-geografisch abgegrenzte Tätigkeitsbereiche sogenannte „besondere Vertreter“ (Geschäftsführer) im Sinne des § 30 BGB vom Aufsichtsrat bestellt worden. Hinsichtlich der Tätigkeitsbereiche handelt es sich um die Geschäftsstellenleitungen, den Bereich Personal & Recruiting innerhalb des Verbands, die kaufmännische und administrative Leitung sowie das Social-Media-Management. Die besonderen Vertreter sind nur in Kombination mit mindestens einem Vorstand für den Verband vertretungsberechtigt.
Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand und begleitet die strategische Entwicklung des Verbands. Ferner repräsentiert er den Verband an geeigneter Stelle. Daneben obliegt ihm die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung. Mitglieder des Aufsichtsrats können nicht zugleich Mitglieder des Vorstands sein. Die Mitglieder des jetzigen Aufsichtsrats wurden aus der Mitte der Gründungsmitglieder für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Aus der Mitte des Aufsichtsrats ist ein Mitglied zum Aufsichtsratsvorsitzenden zu ernennen. Über seine Tätigkeiten berichtet der Aufsichtsrat jährlich an die Mitgliederversammlung.
Der Verband wird von den Vorständen und den Geschäftsführern geführt. Diese werden vom Aufsichtsrat bestimmt und können durch ihn auch abberufen werden. Der Aufsichtsrat wiederum wird laut Satzung von den Gründungsmitgliedern bestimmt oder abberufen, die keine natürliche Person sind. Das einzige Gründungsmitglied, das keine natürliche Person ist, ist die HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft aus Hannover.
Warum ist dies so? Kurz gesagt: Die Gründungsmitglieder haben sich auf dieses Verfahren als eine Schutzfunktion für das Leitbild geeinigt, um den Verband jetzt und zukünftig handlungsfähig zu halten.
Ein Berufsverband für Kanzleikräfte unter der Kontrolle einer Kanzlei – ist das nicht ein Widerspruch in sich? Nein. VALTAXA ist gemäß Leitbild seinen ordentlichen Mitgliedern verpflichtet und verleiht ihnen eine Stimme. Bislang hat diese Stimme gefehlt. Jetzt ist sie da und schafft die Voraussetzung für einen Dialog auf Augenhöhe.
Ohne Mitarbeiter keine Kanzleien, ohne Kanzleien keine Arbeitsplätze. Wer darin mehr erkennt, als eine Notgemeinschaft, findet in VALTAXA eine kooperative, konstruktive und handlungsfähige Plattform. An diesem Anspruch will VALTAXA gemessen werden.
VALTAXA ist als Idee im Umfeld von HSP STEUER Hannover entstanden. Bei der Umsetzung des Vorhabens haben sich somit natürlicherweise auch viele Menschen aus dem HSP-Umfeld gefunden und engagiert. Es zeigten sich von der Vision aber auch viele Menschen weit jenseits des HSP-Umfelds überzeugt und haben tatkräftig an der Umsetzung mitgeholfen. Und diese Menschen haben HSP STEUER Hannover das Vertrauen ausgesprochen, für den Verband und dessen Leitbild eine Schutzfunktion zu übernehmen. Darauf zu vertrauen, dass diese Schutzfunktion auch verantwortungsvoll ausgeführt wird, liegt im individuellen Ermessen.
Der wesentliche Kontrollmechanismus aber, dem VALTAXA unterliegt, ist marktwirtschaftlich orientiert: Gelingt es VALTAXA, Vorteile für die Mitglieder zu generieren, gelingt auch die Mitgliedergewinnung und ermöglicht damit eine wirksame Dynamik im Sinne des Leitbilds.
Ordentliche Mitglieder können bei VALTAXA in der Tat nur Menschen werden, die Angestellte in einem steuerberatenden Beruf sind. In den Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat, Geschäftsführung) selbst können aber entsprechend den Regelungen der Satzung auch Menschen vertreten sein, auf die das nicht zutrifft.
Wir halten es für sinnvoll, über einen übergreifenden Mix von Menschen zu verfügen, die besondere Einblicke in und Interessen am Berufsbild haben. Diesen Blick über den Tellerrand sehen wir als sehr fruchtbar und sogar notwendig an, um nicht in der eigenen Suppe festzukochen und bestmögliche Qualität in die Verbandsarbeit zu bringen.
Dieser Ansatz ist sinnvollerweise nahezu in jedem großen und professionell ausgestalteten Verein und Verband gelebte Praxis.
Sonstiges
VALTAXA vertritt als Berufsverband die Interessen der ordentlichen Mitglieder rund um die Berufsbilder in den steuerberatenden Berufen. Wir kümmern uns um die Verbesserung des Berufsbilds und des Images. Ferner vertreten wir unsere Mitglieder in der Politik und in der Gesellschaft.
VALTAXA ist keine Gewerkschaft. Eine Gewerkschaft ist „lediglich“ zuständig für Themen wie Gehalt, Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche etc. Zwar sind auch dies wichtige Bereiche, die wir im Sinne eines kompetenten Ansprechpartners abdecken werden, es ist aber nicht beabsichtigt, Arbeitskämpfe zu organisieren oder Tarifverträge zu verhandeln. Wir sind aktuell auch der Auffassung, dass dies in den steuerberatenden Berufen nicht notwendig ist. Im Hinblick auf Fragen der Vergütung werden wir allerdings schon sehr genau hinschauen, entsprechende Studien erarbeiten und veröffentlichen und für mehr Transparenz sorgen.
VALTAXA ist ein Kunstwort und beinhaltet assoziativ die Begrifflichkeiten Value/Wert und Tax/Steuer. Üblicherweise hätten wir uns wohl nach dem herkömmlichen Namensschema von Verbänden und Vereinen VdAisBiD (Verband der Angestellten in steuerberatenden Berufen in Deutschland) genannt … Nun ja, wir haben uns entschieden, nicht auf Zungenbrecher zu setzen, sondern einen etwas moderneren und gefälligeren Namen zu entwickeln.