• VALTAXA Verband der Angestellten in steuerberatenden Berufen in Deutschland e. V.

FAQ

Fragen und Antworten

Unsere Erläuterungen zu häufig gestellten Fragen

Vorteile

Prin­zi­piell, um aktiv die Zukunft Ihres Berufs­bilds zu sichern und mitzu­ge­stalten. Dass die Steu­er­branche vor Heraus­for­de­rungen steht, die auch Ihren Arbeits­platz betreffen, steht außer Frage. Mit VALTAXA unter­stützen Sie den ersten Verband speziell für Ange­stellte in steu­er­be­ra­tenden Berufen und mit ihrer Mitglied­schaft geben Sie dem Verband das Gewicht, das er braucht, um im Feld der Verän­de­rungen und der verschie­denen Inter­es­sen­lagen eine starke Stimme für die Ange­stellten zu sein.

Zusätz­lich zu diesem ideellen und etwas abstrakten Ansatz, gibt es auch ganz konkrete Vorteile. Dazu gehören z. B.:

  • Zugang zu einer fach­li­chen Austausch­platt­form mit Kolle­ginnen und Kollegen.
  • Zugang zu einem trans­pa­renten Jobportal.
  • Zugang zu Infor­ma­tionen in Gehalts­fragen.
  • Sonder­kon­di­tionen bei z. B. Fach­ver­lagen und sons­tigen Anbie­tern.

Hier der Hinweis: Mit der Grün­dung von VALTAXA stehen wir am Anfang. Wenn Sie all das wollen, dann werden Sie Mitglied, damit wir unsere Pläne in die Tat umsetzen können. Dies geht erst mit einer entspre­chenden Zahl an Mitglie­dern, die sowohl die finan­zi­ellen Möglich­keiten als auch das Gewicht unserer Stimme bei der Inter­es­sen­ver­tre­tung bestimmen.

Die asso­zi­ierte Mitglied­schaft richtet sich im Wesent­li­chen an die Arbeit­geber in der Steu­er­be­ra­tung, also im Grunde an die Kanz­leien. Und zwar an dieje­nigen, die der Meinung sind, dass ein gutes Unter­nehmen nur mit starken Mitar­bei­tern erfolg­reich sein kann und dementspre­chend daran inter­es­siert sind, dass deren Inter­essen vernünftig vertreten werden.

Gerade beim vorherr­schenden Fach­kräf­te­mangel und beim Kampf um die besten Köpfe signa­li­sieren Sie Ihre Arbeit­neh­mer­ori­en­tie­rung und Ihre Wert­schät­zung gegen­über Ihren Ange­stellten. Dies können Sie durch die Nutzung eines entspre­chenden Siegels öffent­lich doku­men­tieren.

Zugang zur asso­zi­ierten Mitglied­schaft haben auch nicht ange­stellte Privat­per­sonen, die zur unbe­schränkten Steu­er­be­ra­tung befugt sind und die ein Inter­esse an einer Fort­ent­wick­lung der Branche haben.

Die Förder­mit­glied­schaft richtet sich haupt­säch­lich an Unter­nehmen, die sich mit ihren Leis­tungen in der Steu­er­branche bewegen, z. B. Verlage oder Soft­ware­an­bieter. Durch die Förder­mit­glied­schaft haben Sie die Möglich­keit, die Fort­ent­wick­lung Ihrer Kunden zu fördern und, sich vor einem Feld an poten­zi­ellen Kunden zu präsen­tieren. Denn Sie wissen ja: Oft entscheiden die Ange­stellten in wesent­li­chem Maße (mit), welche Lösungen in den Kanz­leien zum Einsatz kommen.

Durch die Verwen­dung des VALTAXA Siegels doku­men­tieren Sie Ihr Inter­esse an der Branche und einem starken Stand für Ange­stellte.

Auch Privat­per­sonen, denen die Entwick­lung der Branche am Herzen liegt, z. B. Steu­er­fach­an­ge­stellte, die in der freien Wirt­schaft tätig sind, steht die Förder­mit­glied­schaft offen.

Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Verband mit der Grün­dung seine inhalt­liche Arbeit erst aufnimmt. Da die Grün­dung eines Verbands, die profes­sio­nelle Instal­la­tion der Struk­turen und die Entwick­lung von Inhalten und Posi­tionen keine trivialen Aufgaben sind, sind hierfür – neben dem persön­li­chen Enga­ge­ment der Betei­ligten – finan­zi­elle Mittel grund­le­gend für eine vernünf­tige und ziel­füh­rende Arbeit. Somit sind wir auf eine entspre­chende Zahl von Mitglie­dern ange­wiesen, die von Anfang an die Vision unter­stützen und mit ihrem Beitrag die inhalt­liche Arbeit erst ermög­li­chen.

Viele Werk­zeuge, wie z. B. die Einrich­tung unseres geplanten job.date-Portals, können erst einge­führt werden, wenn dafür genü­gend finan­zi­elle Mittel vorliegen. Auch die Verhand­lung von Sonder­kon­di­tionen ist erst möglich, wenn eine bestimmte Masse an Mitglie­dern als Verhand­lungs­grund­lage ange­führt werden kann.

Auch können wir erst mit einer schlag­kräf­tigen Zahl an Mitglie­dern im Rücken die Gespräche mit anderen Einrich­tungen mit der nötigen Stärke und ange­mes­senem Nach­druck führen.

Daher an dieser Stelle noch mal der Aufruf an alle Inter­es­sierten. Werden Sie so früh wie möglich Mitglied, um den aktiven Ausbau des Verbands zu unter­stützen bzw. über­haupt zu ermög­li­chen.

Mitglied­schaft

VALTAXA bietet vier Mitglied­schafts­arten an:

  • Die ordent­liche Mitglied­schaft für Ange­stellte in Unter­nehmen, die zur Steu­er­be­ra­tung befugt sind. Dies ist die einzig stimm­be­rech­tigte Mitglied­schaft und die Vertre­tung der Inter­essen der ordent­li­chen Mitglieder ist das Verbands­ziel.
  • Die asso­zi­ierte Mitglied­schaft für Unter­nehmen und Selbst­stän­dige, die zur Steu­er­be­ra­tung befugt sind.
  • Die Förder­mit­glied­schaft für alle anderen Unter­nehmen und Privat­per­sonen, die Inter­esse an der Steu­er­be­ra­tungs­branche haben.
  • Die Ehren­mit­glied­schaft für Personen, die sich um die Verbands­ziele verdient gemacht haben.

Ganz klar: Weil wir Mitglieder brau­chen. Und das so schnell wie möglich. Hohe Mitglie­der­zahlen geben der Stimme des Verbands bei der Inter­es­sen­ver­tre­tung Gewicht und ermög­li­chen uns die Verwirk­li­chung der Verbands­ziele.

Und wir wollen dieje­nigen belohnen, die von Anfang an die Idee von VALTAXA für unter­stüt­zens­wert halten. Dieje­nigen, die bereit sind, den Verband zu einem Zeit­punkt zu fördern, wo natur­gemäß noch viele Dinge in der Entwick­lung sind und somit kein sofor­tiger und unmit­tel­barer Nutzen zu erwarten ist. Dieje­nigen, die die Grün­dung eines Verbands zur Vertre­tung ihrer Inter­essen bereits als Nutzen empfinden und dies nicht davon abhängig machen, ob sie bereits jetzt einen Rabatt beim Auto­ver­mieter bekommen können.

Soweit Sie ange­stellte/-r Steu­er­be­ra­ter/-in in einem Unter­nehmen sind, das zur Steu­er­be­ra­tung befugt ist, können sie ordent­li­ches Mitglied mit Stimm­recht werden. Als ange­stellter Steu­er­be­rater bei einem Unter­nehmen, das nicht zur Steu­er­be­ra­tung befugt ist, z. B. in der freien Wirt­schaft, können Sie Förder­mit­glied werden.

In diesem Falle können Sie sowohl ordent­li­ches Mitglied als auch Förder­mit­glied werden (sollten Sie Steu­er­be­rater sein, könnten Sie durch die Frei­be­ruf­lich­keit auch asso­zi­iertes Mitglied werden). Wir empfehlen Ihnen die ordent­liche Mitglied­schaft, da Sie dadurch stimm­be­rech­tigt wären und somit das Verbands­leben aktiver mitbe­stimmen können.

Für freie Mitar­beiter, die keine Ange­stellten sind, bieten wir die Förder­mit­glied­schaft. Sollten Sie Steu­er­be­rater sein, ist auch die asso­zi­ierte Mitglied­schaft möglich. Diese Mitglied­schaften unter­scheiden sich hinsicht­lich des Beitrags nicht von der ordent­li­chen Mitglied­schaft, aller­dings verfügen Sie damit über kein Stimm­recht in der Mitglie­der­ver­samm­lung.

Dies wäre theo­re­tisch in Form einer Förder­mit­glied­schaft möglich, die dann zu Beginn der Ausbil­dung in eine ordent­liche Mitglied­schaft gewan­delt würde. Aller­dings sehen wir das nicht als sinn­voll an, da bei einer Förder­mit­glied­schaft Beiträge anfallen würden. Wir freuen uns da lieber, Sie zum Start der Ausbil­dung als beitrags­freies ordent­li­ches Mitglied zu begrüßen.

Soweit Sie dies im Rahmen eines Anstel­lungs­ver­hält­nisses tun, können Sie ordent­li­ches Mitglied werden. Andern­falls steht Ihnen die Förder­mit­glied­schaft offen.

Eine Kündi­gung ist per E-Mail an kontakt@valtaxa.de unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Mitglieds­nummer mit einer drei­mo­na­tigen Frist zum Ende des Geschäfts­jahres möglich.

Wir sind der Auffas­sung, dass die anste­henden Heraus­for­de­rungen für unsere Branche nur gemeinsam im Dialog mit allen Betei­ligten bewäl­tigt werden können. Daher lassen wir neben den Ange­stellten in den steu­er­be­ra­tenden Berufen, die durch ihr Stimm­recht die stärkste recht­liche Posi­tion inner­halb des Verbands haben, auch Kanz­leien als asso­zi­ierte Mitglieder und sons­tige Förderer als Förder­mit­glieder zu.

VALTAXA vertritt jedoch konse­quent die Inter­essen seiner ordent­li­chen Mitglieder, also der Ange­stellten in den steu­er­be­ra­tenden Berufen, und fühlt sich nur diesen verpflichtet. Mit den weiteren nicht stimm­be­rech­tigten Mitglied­schaften bieten wir allen anderen Inter­es­senten die Möglich­keit, unsere Verbands­ziele zu unter­stützen. Dies sehen wir als Gewinn für den Verband an und sind der Auffas­sung, dass damit unsere Möglich­keiten und Spiel­räume im Inter­esse unserer ordent­li­chen Mitglieder verbes­sert werden.

Auch können unsere ordent­li­chen Mitglieder so schnell sehen, wer in der Branche die Posi­tion eines starken Ange­stellten als förde­rungs­würdig empfindet.

Mitglieds­bei­träge

Ja, wir haben aus Gründen der Gerech­tig­keit den Beitrag nach Einkommen gestaf­felt. Wer sein Einkommen aller­dings nicht angeben will, kann sich beitrags­un­ab­hängig einstufen lassen.

Nein, aus Gründen der Kosten­er­sparnis wollen wir den Verwal­tungs­auf­wand möglichst niedrig halten. Daher ist nur die Beitrags­zah­lung durch SEPA-Last­schrift vorge­sehen.

Nein, aus Gründen der Kosten­er­sparnis geht dies nicht. Jede SEPA-Last­schrift löst Kosten aus und die Verwal­tung wäre dadurch unge­mein aufwen­diger, insbe­son­dere bei Rück­last­schriften. Daher bitten wir um Verständnis, dass der Beitrag als Jahres­bei­trag bindend ist.

Die gewählte Beitragsart (gehaltsabhängig/gehaltsunabhängig) gilt für ein Mitglied­schafts­jahr. Sollten Sie wech­seln wollen, teilen Sie uns dies mindes­tens einen Monat vor Ablauf der Jahres­mit­glied­schaft mit und wir passen Ihren Beitrag für das nächste Jahr entspre­chend an.

VALTAXA fördert die Ausbil­dung in Kanz­leien finan­ziell durch die beitrags­freie Mitglied­schaft für Auszu­bil­dende und Umschüler, um gerade für den wich­tigen Nach­wuchs die Attrak­ti­vität des Berufs­felds zu stei­gern.

Mit Abschluss der Ausbil­dung bzw. Umschu­lung endet die Beitrags­frei­heit. Auszu­bil­dende bzw. Umschüler müssen die Been­di­gung der Ausbil­dung an den Verband melden, es erfolgt dann eine Umstel­lung auf eine beitrags­pflich­tige Mitglied­schaft. Dabei kann dann zwischen der Einstu­fung nach Einkommen und einer beitrags­un­ab­hän­gigen Einstu­fung unter­schieden werden.

Mitar­beit und Verbands­leben

Ja, sehr gerne. Wer will, kann, darf und soll.

Zunächst wird dies im VALTAXA Face­book Work­place möglich sein. Dort können sich alle Mitglieder unmit­telbar unter­ein­ander online austau­schen.

Mitglieder mit einer beson­deren Affi­nität zu einem oder mehreren Themen können dort zunächst einmal eine Posi­tion als „VALTAXA Commu­nity-Manager“ einnehmen. Dies bedeutet, dass man als Mitglied zu einem bestimmten Thema eine Diskus­si­ons­gruppe verant­wort­lich, alleine oder zusammen mit anderen leitet.

In unserer Satzung ist das Bekenntnis zu modernen Struk­turen fest­ge­schrieben. Wir wollen konse­quent die Möglich­keiten digi­taler Kommu­ni­ka­tion nutzen, um uns so effi­zient austau­schen und arbeiten zu können.

Um dies fürs Verbands­leben umzu­setzen, ist eine Kolla­bo­ra­ti­ons­platt­form uner­läss­lich. Wir haben uns dazu nahezu alle mögli­chen Platt­formen und Lösungen am Markt ange­schaut und unter bestimmten Gesichts­punkten bewertet. Dazu gehörten Fragen wie der Funk­ti­ons­um­fang, aber auch die wich­tige Frage der Skalier­bar­keit.

Der Aufbau einer eigenen Kolla­bo­ra­ti­ons­platt­form wäre mit finan­zi­ellen Aufwen­dungen verbunden, die nicht zu leisten sind. Ebenso der laufende Betrieb einer solchen Platt­form, die insbe­son­dere unter Sicher­heits­aspekten eine zu hohe Verant­wort­lich­keit mit sich bringen würde.

Mit Face­book Work­place baut Face­book eine Platt­form auf, die zur internen Unter­neh­mens­kom­mu­ni­ka­tion gedacht und auch für unsere Zwecke gut nutzbar ist. Dabei ist es gespickt mit den Funk­tionen, die wir von Face­book kennen: Der News­feed, die Kommu­ni­ka­tion in Gruppen, das Posting von Beiträgen sowie die Kommu­ni­ka­tion im Messenger mit Chat und Audio-/Video­te­le­fonie. Der große Vorteil dabei ist, dass die Bedie­nung von Face­book Work­place sehr stark der Bedie­nung von Face­book ähnelt. Da viele unserer mögli­chen Mitglieder bereits bei Face­book sind und die Bedie­nung kennen, ist die Lern­kurve für viele Mitglieder sehr flach ist. Dadurch erhoffen wir uns eine deut­lich regere Teil­nahme als bei der Einfüh­rung einer unbe­kannten Lösung.

Nicht zu vernach­läs­sigen ist die Skalier­bar­keit. Bei einer selbst gestrickten Lösung würden wir vermut­lich bereits bei 1.000 Nutzern in die Knie gehen. Sollten es aber 50.000 Mitglieder werden (träumen darf man ja …), früh­stückt Face­book diesen Zuwachs aber mit links weg.

Beim Wort Face­book taucht schnell die Frage des Daten­schutzes auf. Das normale soziale Netz­werk Face­book und Face­book Work­place unter­scheiden sich jedoch grund­le­gend in ihrer Ausrich­tung. Das soziale Netz­werk ist kostenlos, Face­book verdient sein Geld dort mit den Daten der Nutzer. Face­book Work­place wiederum ist werbe­frei und kosten­pflichtig. Face­book verdient hier durch die Bereit­stel­lung der Platt­form und kann dabei nur erfolg­reich sein, wenn die Fragen des Daten­schutzes sicher geklärt sind. Viele große Unter­nehmen mit vermut­lich höheren Daten­schutz­er­for­der­nissen als bei uns, nutzen es bereits, was sie sicher­lich nicht tun würden, wenn es daten­schutz­recht­liche Bedenken gäbe. Face­book Work­place – und damit auch der VALTAXA Work­place – unter­liegt den Verein­ba­rungen des EU-US-Privacy-Shield-Abkom­mens („Privacy Shield“).

Wir haben daten­schutz­recht­liche Bedenken von zerti­fi­zierten Daten­schüt­zern prüfen lassen. VALTAXA nutzt eine Premium-Version von Face­book Work­place, inner­halb derer VALTAXA und nicht Face­book Eigen­tümer der Daten ist. Die perso­nen­be­zo­genen Daten, die wir zur Nutzung erheben, beschränken sich auf Namen und Vornamen. Die E-Mail-Adresse für den Zugriff ist eine für jeden Nutzer eigens gene­rierte VALTAXA Adresse. Alle weiteren Angaben geben Nutzer frei­willig heraus. Aus Sicht von VALTAXA und den von uns hierzu beauf­tragten Daten­schüt­zern ist damit ein sehr geringer Umfang an Spei­che­rung von perso­nen­be­zo­genen Daten inner­halb der Work­place-Umge­bung gegeben.

Wenn ein Mitglied Face­book Work­place als Austausch­platt­form nicht nutzen will, reicht übri­gens eine Mail an kontakt@valtaxa.de und wir löschen den Account unver­züg­lich.

Dies geht leider nicht. Jede E-Mail-Adresse kann nur für einen Work­place regis­triert werden. Da wir aber die origi­nären Mail­adressen unserer Mitglieder nicht für eigene Work­places, z. B. einer Kanzlei, „verbrau­chen“ wollen, haben wir uns dazu entschieden, für unsere Mitglieder eigene VALTAXA Zugangs­daten zu gene­rieren.

Verbands­or­gane

Die Mitglie­der­ver­samm­lung ist als oberstes Verbands­organ das Herz­stück des Verbands. Ihr obliegt die Beschluss­fas­sung über Anträge des Vorstands, die Entlas­tung der Aufsichts­rats­mit­glieder und der Mitglieder des Vorstands. Die Mitglie­der­ver­samm­lung ist zudem über die Tätig­keiten von Vorstand, Aufsichtsrat, Arbeits­gruppen und sons­tigen Gremien zu unter­richten. Nicht zuletzt entscheidet die Mitglie­der­ver­samm­lung über die Wahl von Ehren­mit­glie­dern auf Vorschlag des Vorstands. Die Mitglie­der­ver­samm­lung findet mindes­tens einmal jähr­lich statt. Dabei setzen wir auf inno­va­tive Tech­niken zur Durch­füh­rung von Online-Mitglie­der­ver­samm­lungen, damit eine Teil­nahme ohne großen Aufwand und ohne lange Reise­zeiten für alle Mitglieder möglich ist. Alle Mitglieder haben das Recht auf Teil­nahme an der Mitglie­der­ver­samm­lung, stimm­be­rech­tigt sind jedoch nur die ordent­li­chen Mitglieder.

Der Vorstand kann aus bis zu neun Mitglie­dern bestehen und leitet den Verband in eigener Verant­wor­tung. Er ist dafür zuständig und verant­wort­lich, dass die in der Satzung des Verbands veran­kerten Aufgaben durch den Verband wahr­ge­nommen werden und dessen Ziele Verwirk­li­chung finden. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für eine Amts­zeit von zwei Jahren bestellt. Aus der Mitte des Vorstands ist ein Mitglied zum Vorstands­vor­sit­zenden zu ernennen. Der Vorstand berichtet jähr­lich über seine Tätig­keiten an die Mitglie­der­ver­samm­lung und den Aufsichtsrat.

Bei VALTAXA sind für einzelne Geschäfts­be­reiche bzw. Sach­be­reiche der Vereins­ver­wal­tung sowie räum­lich-geogra­fisch abge­grenzte Tätig­keits­be­reiche soge­nannte „beson­dere Vertreter“ (Geschäfts­führer) im Sinne des § 30 BGB vom Aufsichtsrat bestellt worden. Hinsicht­lich der Tätig­keits­be­reiche handelt es sich um die Geschäfts­stel­len­lei­tungen, den Bereich Personal & Recrui­ting inner­halb des Verbands, die kauf­män­ni­sche und admi­nis­tra­tive Leitung sowie das Social-Media-Manage­ment. Die beson­deren Vertreter sind nur in Kombi­na­tion mit mindes­tens einem Vorstand für den Verband vertre­tungs­be­rech­tigt.

Der Aufsichtsrat berät und kontrol­liert den Vorstand und begleitet die stra­te­gi­sche Entwick­lung des Verbands. Ferner reprä­sen­tiert er den Verband an geeig­neter Stelle. Daneben obliegt ihm die Bestel­lung und Abbe­ru­fung der Mitglieder des Vorstands und der Geschäfts­füh­rung. Mitglieder des Aufsichts­rats können nicht zugleich Mitglieder des Vorstands sein. Die Mitglieder des jetzigen Aufsichts­rats wurden aus der Mitte der Grün­dungs­mit­glieder für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Aus der Mitte des Aufsichts­rats ist ein Mitglied zum Aufsichts­rats­vor­sit­zenden zu ernennen. Über seine Tätig­keiten berichtet der Aufsichtsrat jähr­lich an die Mitglie­der­ver­samm­lung.

Der Verband wird von den Vorständen und den Geschäfts­füh­rern geführt. Diese werden vom Aufsichtsrat bestimmt und können durch ihn auch abbe­rufen werden. Der Aufsichtsrat wiederum wird laut Satzung von den Grün­dungs­mit­glie­dern bestimmt oder abbe­rufen, die keine natür­liche Person sind. Das einzige Grün­dungs­mit­glied, das keine natür­liche Person ist, ist die HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft aus Hannover.

Warum ist dies so? Kurz gesagt: Die Grün­dungs­mit­glieder haben sich auf dieses Verfahren als eine Schutz­funk­tion für das Leit­bild geei­nigt, um den Verband jetzt und zukünftig hand­lungs­fähig zu halten.

Ein Berufs­ver­band für Kanz­lei­kräfte unter der Kontrolle einer Kanzlei – ist das nicht ein Wider­spruch in sich? Nein. VALTAXA ist gemäß Leit­bild seinen ordent­li­chen Mitglie­dern verpflichtet und verleiht ihnen eine Stimme. Bislang hat diese Stimme gefehlt. Jetzt ist sie da und schafft die Voraus­set­zung für einen Dialog auf Augen­höhe.

Ohne Mitar­beiter keine Kanz­leien, ohne Kanz­leien keine Arbeits­plätze. Wer darin mehr erkennt, als eine Notge­mein­schaft, findet in VALTAXA eine koope­ra­tive, konstruk­tive und hand­lungs­fä­hige Platt­form. An diesem Anspruch will VALTAXA gemessen werden.

VALTAXA ist als Idee im Umfeld von HSP STEUER Hannover entstanden. Bei der Umset­zung des Vorha­bens haben sich somit natür­li­cher­weise auch viele Menschen aus dem HSP-Umfeld gefunden und enga­giert. Es zeigten sich von der Vision aber auch viele Menschen weit jenseits des HSP-Umfelds über­zeugt und haben tatkräftig an der Umset­zung mitge­holfen. Und diese Menschen haben HSP STEUER Hannover das Vertrauen ausge­spro­chen, für den Verband und dessen Leit­bild eine Schutz­funk­tion zu über­nehmen. Darauf zu vertrauen, dass diese Schutz­funk­tion auch verant­wor­tungs­voll ausge­führt wird, liegt im indi­vi­du­ellen Ermessen.

Der wesent­liche Kontroll­me­cha­nismus aber, dem VALTAXA unter­liegt, ist markt­wirt­schaft­lich orien­tiert: Gelingt es VALTAXA, Vorteile für die Mitglieder zu gene­rieren, gelingt auch die Mitglie­der­ge­win­nung und ermög­licht damit eine wirk­same Dynamik im Sinne des Leit­bilds.

Ordent­liche Mitglieder können bei VALTAXA in der Tat nur Menschen werden, die Ange­stellte in einem steu­er­be­ra­tenden Beruf sind. In den Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat, Geschäfts­füh­rung) selbst können aber entspre­chend den Rege­lungen der Satzung auch Menschen vertreten sein, auf die das nicht zutrifft.

Wir halten es für sinn­voll, über einen über­grei­fenden Mix von Menschen zu verfügen, die beson­dere Einblicke in und Inter­essen am Berufs­bild haben. Diesen Blick über den Teller­rand sehen wir als sehr fruchtbar und sogar notwendig an, um nicht in der eigenen Suppe fest­zu­ko­chen und best­mög­liche Qualität in die Verbands­ar­beit zu bringen.

Dieser Ansatz ist sinn­vol­ler­weise nahezu in jedem großen und profes­sio­nell ausge­stal­teten Verein und Verband gelebte Praxis.

Sons­tiges

VALTAXA vertritt als Berufs­ver­band die Inter­essen der ordent­li­chen Mitglieder rund um die Berufs­bilder in den steu­er­be­ra­tenden Berufen. Wir kümmern uns um die Verbes­se­rung des Berufs­bilds und des Images. Ferner vertreten wir unsere Mitglieder in der Politik und in der Gesell­schaft.

VALTAXA ist keine Gewerk­schaft. Eine Gewerk­schaft ist „ledig­lich“ zuständig für Themen wie Gehalt, Arbeits­be­din­gungen, Urlaubs­an­sprüche etc. Zwar sind auch dies wich­tige Bereiche, die wir im Sinne eines kompe­tenten Ansprech­part­ners abde­cken werden, es ist aber nicht beab­sich­tigt, Arbeits­kämpfe zu orga­ni­sieren oder Tarif­ver­träge zu verhan­deln. Wir sind aktuell auch der Auffas­sung, dass dies in den steu­er­be­ra­tenden Berufen nicht notwendig ist. Im Hinblick auf Fragen der Vergü­tung werden wir aller­dings schon sehr genau hinschauen, entspre­chende Studien erar­beiten und veröf­fent­li­chen und für mehr Trans­pa­renz sorgen.

VALTAXA ist ein Kunst­wort und beinhaltet asso­ziativ die Begriff­lich­keiten Value/Wert und Tax/Steuer. Übli­cher­weise hätten wir uns wohl nach dem herkömm­li­chen Namens­schema von Verbänden und Vereinen VdAisBiD (Verband der Ange­stellten in steu­er­be­ra­tenden Berufen in Deutsch­land) genannt … Nun ja, wir haben uns entschieden, nicht auf Zungen­bre­cher zu setzen, sondern einen etwas moder­neren und gefäl­li­geren Namen zu entwi­ckeln.