Das Herz des Verbands
Die ordentlichen Mitglieder sind das Herz von VALTAXA. Ihren Interessen ist die Verbandsarbeit untergeordnet und sie sind die einzigen Mitglieder, die in der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht haben.
Ordentliches Mitglied können Sie werden, wenn Sie – unabhängig von Ihrem Beruf – in einem Unternehmen angestellt sind, das nach § 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG) zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, und Sie dort keine Organstellung einnehmen oder Gesellschafter sind.
Soweit diese Bedingung erfüllt ist, steht die ordentliche Mitgliedschaft z.B. Steuerfachangestellten, angestellten Steuerberatern/Steuerberaterinnen, Steuerassistenten/-assistentinnen, Buchhaltern/Buchhalterinnen, IT-Kräften, Verwaltungsangestellten etc. offen. Ebenfalls zur ordentlichen Mitgliedschaft befugt sind Auszubildende oder Umschüler/-innen.
Gesellschafter-Geschäftsführer, Gesellschafter, Partner und Sozien sind nicht zur ordentlichen Mitgliedschaft befugt.
Ihre Vorteile
Beitragstabelle
Der Beitrag für ordentliche Mitglieder richtet sich nach folgender Einkommenstabelle. Wer sein Einkommen nicht angeben möchte, kann den einkommensunabhängigen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 180 €/Jahr wählen. Auszubildende und Umschüler sind beitragsfrei.
Sie wollen sparen? Überzeugen Sie noch mindestens zwei weitere Parteien von einer Mitgliedschaft bei Valtaxa und wir gewähren Ihnen und Ihren Parteien einen Rabatt von 50 % auf den ersten Jahresbeitrag.
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!
Monatl. Gehalt brutto in € | Beitrag pro Jahr in € |
0 bis 800 | 60 |
801 bis 1.400 | 72 |
1.401 bis 1.600 | 84 |
1.601 bis 1.800 | 96 |
1.801 bis 2.000 | 108 |
2.001 bis 2.200 | 120 |
2.201 bis 2.400 | 132 |
2.401 bis 2.600 | 144 |
2.601 bis 2.800 | 156 |
2.801 bis 3.000 | 168 |
3.001 bis 3.200 | 180 |
3.201 bis 3.400 | 192 |
3.401 bis 3.600 | 204 |
3.601 bis 3.800 | 216 |
3.801 bis 4.000 | 228 |
über 4.001 | 240 |
ohne Angabe des Gehalts | 180 |